|
Das Honorar wird nach der
für alle Steuerberater
geltenden Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) berechnet.
Grundlage ist in der Regel der Gegenstandswert, der im Falle der
Einkommensteuer-Erklärung auf der Summe der Einkünfte
begründet ist.
Bei der Berechnung ergibt sich ein Mindestwert und ein Höchstwert
der Gebühr. Innerhalb dieser Spanne werden -je nach Aufwand- die
tatsächlichen Kosten festgelegt.
Die Kosten sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.
Das Honorar als Rechtsbeistand wird nach dem für
alle Rechtsanwälte/Rechtsbeistände geltenden
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Das Honorar als Vereidigter Buchprüfer wird nach
Zeitaufwand berechnet.
|