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Das Honorar wird nach der für alle Steuerberater
geltenden Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) berechnet. Grundlage ist in der Regel der Gegenstandswert, der im Falle der Einkommensteuer-Erklärung auf der Summe der Einkünfte begründet ist.

Bei der Berechnung ergibt sich ein Mindestwert und ein Höchstwert der Gebühr. Innerhalb dieser Spanne werden -je nach Aufwand- die tatsächlichen Kosten festgelegt.

Die Kosten sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.

Das Honorar als Rechtsbeistand wird nach dem für alle Rechtsanwälte/Rechtsbeistände geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Das Honorar als Vereidigter Buchprüfer wird nach Zeitaufwand berechnet.